Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.